Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassen- und Kurselternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft.
SEB – Vorstand
In diesem Schuljahr 2023/2024 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Er setzt sich aus Vertretern der Klassenstufen 6 bis 11 zusammen. Kristina Kaiser und Ali Yilmaz haben in den kommenden zwei Jahren den Vorsitz.
Gül Altintasi, Christiane Kolon, Ulrich Hensgen, Kresimir Kirsa, und Dr. Sascha Peter sind die gewählten Vertreter im erweiterten SEB-Vorstand.
Kontakt zum SEB-Vorstand:
Der SEB ist Ansprechpartner für die Eltern und offen für Vorschläge, Anliegen und Feedback. So erreichen Sie die Elternvertreter:
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Aufgaben des SEB
Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz beschrieben in den §§ 110 bis 112. In erster Linie übt der Schulelternbeirat das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.
Darüber hinaus ist der Schulelternbeirat die Vertretung sowie das Sprachrohr aller Eltern der Schule. Er soll die Wünsche und Meinungen von Eltern und Schüler:innen gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft vertreten.
Auch bei Themen wie Unterrichtsausfall, Lehrerversorgung, Konflikte mit Lehrkräften, Ausstattung der Schule, Schulhofgestaltung, Gewalt auf dem Schulhof usw. unterstützt der SEB. Er kann Elternmitarbeit im Unterricht initiieren oder auch im außerunterrichtlichen Bereich, wie z. B. in der Schulbibliothek, in der Mensa, im Nachmittagsangebot oder bei einer Projektwoche.
Außerdem ist der Schulelternbeirat immer wieder Wahlgremium: der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz, die Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl des Kreis- und Stadtelternbeirats sowie für die Wahl der Delegierten für die Wahl des Landeselternbeirats.
Die Rechte des SEB
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.
Zustimmungsrechte
- Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen
- Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler
- Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen
Anhörungsrechte
- Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind
- der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern
- der Einführung der 5-Tage-Woche
- der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
- der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen
- der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertage
- dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs
- Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts
Mitwirkungsrechte
- Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen
- Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung
- Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Stadtelternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird
- Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen
- Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen
- Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz