Schulelternbeirat

Schulelternbeirat (SEB)

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Klassen- und Kurselternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft innerhalb der Schule und nach außen. Der Schulelternbeirat am Gymnasium Riedberg hat aktuell 80 Mitglieder.

SEB – Vorstand

Der SB wählt aus seiner Mitte heraus turnusmäßig alle zwei Jahre einen neuen Vorstand.
Der amtierende sowie der erweiterte Vorstand wurden in der SEB Sitzung am 25.09.2019 neu gewählt.

Dem aktuellen SEB-Vorstand gehören an:

 P1390190

Herr Dr. Sascha Peter (Vorsitzender) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Herr Ulrich Hensgen (stellvertretender Vorsitzender) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  

Erweiterter Vorstand

 Frau Tam Nguyen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

  

Frau Satareh Zahir Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

  

schenk

Herr Magnus Schenk Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Kontakt zum SEB-Vorstand:
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Aufgaben des SEB

Die Aufgaben des Schulelternbeirats sind im Hessischen Schulgesetz beschrieben in den §§ 110 bis 112. Dabei ist der erste Satz der wichtigste: Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.

Aber der Schulelternbeirat hat noch weitere Aufgaben, die z. T. über die obengenannten Kategorien hinausgehen: er ist die Vertretung, das Sprachrohr, aller Eltern der Schule. Er soll die Wünsche und Meinungen von Eltern, Schüle rinnen und Schülern gegenüber Schulleitung und Kollegium vertreten, auch in Bezug auf pädagogische und organisatorische Entscheidungen. Der Schulelternbeirat wird auch Beschwerden von Eltern annehmen, sofern diese mehrere Kinder und mehrere Klassen betreffen: Unterrichtsausfall, Lehrerversorgung, Konflikte mit Lehrkräften, Ausstattung der Schule, Schulhofgestaltung, Gewalt auf dem Schulhof usw. Der Schulelternbeirat kann mitarbeiten am Schulprogramm, insbesondere in Bezug auf die Mitwirkung der Eltern in der Schule. Er kann Elternmitarbeit im Unterricht initiieren oder auch im außerunterrichtlichen Bereich, wie z. B. in der Schulbibliothek, in der Mensa, im Nachmittagsangebot oder bei einer Projektwoche. Das Einsammeln der Elternspende ist eine wichtige Aufgabe des Schulelternbeirats. Der Schulelternbeirat kümmert sich bei der Einschulungsfeier mit einem Kaffeetisch um die neuen Eltern. Und nicht zuletzt: Schulfeste, Flohmärkte u. Ä. sind ohne das Engagement des Schulelternbeirats nicht denkbar! Außerdem ist der Schulelternbeirat immer wieder Wahlgremium: der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz, die Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl des Kreis- und Stadtelternbeirats sowie für die Wahl der Delegierten für die Wahl des Landeselternbeirats.

Die Rechte des SEB

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

Zustimmungsrechte

  • Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
    der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen

  • Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten

  • Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler

  • Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen

Anhörungsrechte

  • Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind

  • der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern

  • der Einführung der 5-Tage-Woche

  • der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen

  • der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen

  • der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertage

  • dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs

  • Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts

Mitwirkungsrechte

  • Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen

  • Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung

  • Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Stadtelternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird

  • Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen

  • Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen

  • Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz

Elternvertreter in der Schulkonferenz (Wahl vom 25.09.2019)

Dr. Sascha Peter

Ulrich Hensgen

Tam Nguyen

Ersatzvertreter: Satareh Zahir

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